Christlicher Gedenktag am 1. November, an dem traditionell der Verstorbenen gedacht wird. In mehreren Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag; vielerorts werden Friedhöfe besucht, Blumen niedergelegt und Kerzen entzündet.
Beisetzung der Asche auf einer Bergwiese in der Schweiz, entweder in einer Urne oder durch freies Verstreuen der Asche. In Deutschland nicht zulässig, in der Schweiz je nach Kanton unterschiedlich geregelt.
Zusammenstellung der Informationen, die nach einem Todesfall wichtig sind, etwa Benachrichtigungen, Zuständigkeiten und organisatorische Aufgaben. Eine klare Angehörigeninformation kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Beisetzung mit nur minimaler Kennzeichnung oder ohne namentliche Kennzeichnung und Grabstein, häufig auf einer Rasenfläche. Sie kann Kosten und Grabpflegeaufwand verringern, bietet aber meist keinen festen Ort für die Trauer.
Verstreuen der Asche auf einem zugelassenen Areal, etwa auf Aschewiesen, im Meer oder in einzelnen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Privatgrund. In Deutschland ist die Ascheausstreuung streng reguliert.
Würdige Bereitstellung einer verstorbenen Person für die Abschiednahme, offen oder geschlossen, zu Hause, in einer Abschiedshalle oder beim Bestattungsunternehmen.
Im Testament festgelegte Zuwendung, die mit einer Verpflichtung verbunden ist. Die begünstigte Person erhält etwas, muss dafür aber eine bestimmte Aufgabe erfüllen; die Erfüllung kann von Erben oder Testamentsvollstreckern eingefordert werden.
Digitales Abbild einer Person, das mithilfe künstlicher Intelligenz Sprache, Stil oder Verhalten nachbildet. Solche Avatare können Erinnerungsarbeit unterstützen, werfen aber auch ethische Fragen auf.
Vorgang, bei dem Urne oder Sarg endgültig an den Bestattungsort gebracht werden.
Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Die Kinder werden als Schlusserben eingesetzt und erben regulär erst nach dem Tod beider Elternteile. Ihren Pflichtteil können sie allerdings schon nach dem ersten Todesfall verlangen, es sei denn, eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel hält sie davon ab.
Dienstleister für Organisation, Überführung, Versorgung und Durchführung einer Bestattung.
Oberbegriff für die mit einem Todesfall verbundenen Abläufe, insbesondere Trauerfeier, Beisetzung, Formalitäten, Überführung und Grabstelle.
Landesgesetzliche Regelung, die Vorgaben zu Bestattung, Friedhofswesen, Fristen und zulässigen Bestattungsformen enthält. Die Inhalte unterscheiden sich je nach Bundesland zum Teil deutlich.
Schriftliche Festlegung der Wünsche für die eigene Bestattung. Sie kann grundsätzlich formlos erstellt werden und sollte getrennt vom Testament so aufbewahrt werden, dass sie im Todesfall schnell gefunden wird. Wichtig: Sie gehört nicht ins Testament, denn das wird oft erst nach der Beerdigung eröffnet.
Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen, der Ablauf und Kosten einer späteren Bestattung vorab regelt. Die Finanzierung erfolgt häufig über ein Treuhandmodell oder eine zweckgebundene Vorsorgelösung.
Schriftliche Festlegung, wen das Gericht als Betreuer berücksichtigen soll, falls eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird. Sie kann formlos errichtet und im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Versicherung für Selbstständige und Unternehmen, die laufende Kosten abdeckt, wenn der Betrieb infolge eines unerwarteten Ereignisses zeitweise nicht weitergeführt werden kann. Sie kann die wirtschaftliche Übergangsphase absichern.
Auch Tako-Tsubo-Syndrom genannt. Vorübergehende Funktionsstörung des Herzmuskels, die durch starken emotionalen Stress wie Trauer oder Schock ausgelöst werden kann. Die Symptome ähneln häufig einem Herzinfarkt.
Vertraglich vereinbarte Pflege eines Grabes über einen längeren Zeitraum. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige nicht vor Ort leben oder die Pflege nicht selbst übernehmen können.
Mexikanisches Gedenkfest vom 31. Oktober bis 2. November, das Verstorbenen mit Altären, Speisen, Musik und Ritualen gewidmet ist. Seit 2003 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt.
Verarbeitung eines Teils der Asche nach einer Feuerbestattung zu einem synthetischen Erinnerungsdiamanten. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Bestattungsform, sondern um ein Andenken zusätzlich zur regulären Beisetzung. In Deutschland war die dafür nötige Entnahme oder Aushändigung von Asche lange nur über bestimmte ausländische Anbieter möglich. Seit 2025/2026 lockern einzelne Bundesländer diese Regelung.
Zum digitalen Nachlass gehören unter anderem Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Online-Dienste und Dateien in der Cloud. Für den Umgang damit sind dokumentierte Zugangsdaten und klare Anweisungen hilfreich.
Verbrennung des Körpers im Krematorium. Danach folgt in der Regel die Beisetzung der Asche in einer Urne.
Bankvollmacht, mit der eine Vertrauensperson ein Konto nutzen kann, etwa zur Zahlung laufender Rechnungen. Sie endet häufig mit dem Tod, sofern keine trans- oder postmortale Wirkung ausdrücklich vereinbart wurde.
Bewusste gesellschaftliche Öffnung eines als tabu empfundenen Themas, etwa von Tod, Sterben oder Trauer. Ziel ist ein offenerer und informierterer Umgang.
Rechtsgemeinschaft mehrerer Erben, denen der Nachlass gemeinschaftlich zusteht. Wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, was in der Praxis konfliktträchtig sein kann.
Gerichtliches Zeugnis darüber, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang. Er wird vom Nachlassgericht erteilt und dient häufig als Nachweis gegenüber Banken oder Behörden.
Beisetzung einer verstorbenen Person im Sarg in einem Grab. In Deutschland erfolgt sie in der Regel auf einem Friedhof.
Tradition aus Ghana, bei der Verstorbene in kunstvoll gestalteten Särgen beigesetzt werden, deren Form auf Beruf, Persönlichkeit oder Lebensgeschichte verweist.
Bestattungsform, bei der auf die Einäscherung die Beisetzung der Asche folgt. Sie unterliegt in Deutschland gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben.
Beisetzung der Asche in einer wasserlöslichen Urne in einem Fluss. Diese Bestattungsform ist in Deutschland nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und bislang nicht flächendeckend zulässig.
Grundsatz, nach dem Verstorbene grundsätzlich auf Friedhöfen oder an zugelassenen Bestattungsorten beigesetzt werden. Je nach Bundesland bestehen Ausnahmen.
Markenbezeichnung für eine Form der Waldbestattung. Siehe auch: Waldbestattung.
Digitaler Ort des Erinnerns, etwa auf einer speziellen Plattform oder in sozialen Netzwerken. Gedenkseiten können Informationen, Fotos, Nachrufe und Kondolenzen bündeln.
Besonderer Status eines Social-Media-Profils nach dem Tod, bei dem das Konto in einen Erinnerungsmodus versetzt wird.
Sehr weitreichende Vollmacht, mit der eine andere Person in zahlreichen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten handeln kann. Wegen ihres Umfangs setzt sie ein besonders hohes Maß an Vertrauen voraus.
Vertragliche Grundlage einer Gesellschaft, die unter anderem Beteiligungen, Geschäftsführung, Stimmrechte und Nachfolge regelt. Bei Unternehmen sollte er mit erb- und vorsorgerechtlichen Regelungen abgestimmt sein.
Befristetes Recht zur Nutzung einer Grabstätte. Es gilt für eine bestimmte Zeit, muss in der Regel mindestens die Ruhefrist abdecken und kann je nach Friedhofssatzung oft verlängert werden.
Pflege und Instandhaltung einer Grabstätte, etwa Bepflanzung, Reinigung und Entfernung von Unkraut. Art und Umfang richten sich häufig nach Friedhofssatzung und Grabart.
Hinterbliebenenrente für Kinder, die einen Elternteil verloren haben. Sie wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger.
Oberbegriff für Rentenleistungen an Familienangehörige nach dem Tod einer versicherten Person, etwa Witwen-, Witwer-, Halbwaisen- und Vollwaisenrente.
Unumkehrbarer Ausfall aller Hirnfunktionen, der medizinisch und rechtlich als Todeszeitpunkt gilt. Er ist von Koma oder Wachkoma zu unterscheiden.
Angebot zur stationären oder ambulanten Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen. Viele Hospizdienste bieten auch Trauerbegleitung und Letzte-Hilfe-Kurse an.
Nachweis, dass der Körper nach dem Tod für medizinische Ausbildung oder Forschung bestimmt ist. Grundlage ist in der Regel eine schriftliche Vereinbarung mit einem anatomischen Institut.
Einrichtung, in der Einäscherungen durchgeführt werden.
Behördliches Dokument, das für die internationale Überführung einer verstorbenen Person erforderlich sein kann.
Ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Todes und der Todesursache. Bei Einäscherungen gibt es in Deutschland oft zusätzliche Prüfungen, weil nach der Verbrennung keine spätere Untersuchung mehr möglich ist.
Kursangebot, das Grundwissen über Sterben, Tod und Trauer vermittelt. Es richtet sich an Menschen, die schwer kranke oder sterbende Personen begleiten möchten.
Biologisch abbaubarer Sarg aus Pilzmyzel und Naturfasern.
Verstreuen der Asche aus einem Heißluftballon, Flugzeug oder Helikopter. In Deutschland nicht zulässig, mit einer Ausnahme über bestimmten Gebieten von Nord- und Ostsee. In Ländern wie der Schweiz, Frankreich oder Tschechien legal.
Tradition der Toraja auf Sulawesi, bei der Verstorbene in regelmäßigen Abständen aus ihren Gräbern geholt, gereinigt und neu eingekleidet werden.
Aktionstag, der Vergänglichkeit, Tod, Trauer und Vorsorge stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken soll.
Reform des Personengesellschaftsrechts, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Für viele Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist besonders wichtig, dass der Tod eines Gesellschafters nicht mehr automatisch zur Auflösung der Gesellschaft führt.
Regelung im Gesellschaftsvertrag, die bestimmt, wer im Todesfall in eine Gesellschafterstellung nachfolgt und wie eine Abfindung berechnet wird.
Gesamtheit aller vermögensrechtlichen Positionen und Verpflichtungen, die eine Person hinterlässt, darunter Vermögen, Schulden, Verträge und digitale Konten.
Abteilung des Amtsgerichts, die sich mit rechtlichen Fragen nach einem Todesfall befasst, insbesondere mit Testamentseröffnung, Erbschein und Nachlasssicherung.
Von einer Person benannte Kontaktperson, die nach dem Tod bestimmte digitale Konten verwalten oder schließen kann.
Konto einer verstorbenen Person, über das nach dem Todesfall nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen verfügt werden kann.
Sammlung wichtiger Unterlagen und Informationen für Krankheit, Unfall oder Todesfall, etwa Vollmachten, Verfügungen, Versicherungsunterlagen und Kontaktlisten.
Untersuchung des Körpers zur Klärung der Todesursache. Sie kann medizinisch, rechtsmedizinisch oder behördlich veranlasst sein.
Dokument, in dem eine Person festhält, ob nach dem Tod Organe oder Gewebe gespendet werden sollen.
Bundesweites digitales Register, in dem die Entscheidung zur Organspende dokumentiert werden kann.
Ganzheitliche Versorgung zur Linderung von Beschwerden und zur Verbesserung der Lebensqualität bei unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen.
Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Sie kann im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Gesetzlich geschützter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Bankvollmacht, die erst mit dem Tod des Kontoinhabers wirksam wird.
Bankvollmacht, die nur zu Lebzeiten des Kontoinhabers gilt und mit dessen Tod endet.
Spezialisierte psychologische Begleitung von Menschen mit Krebserkrankungen und ihren Angehörigen. Wird oft als Teil der onkologischen Behandlung oder Palliativversorgung angeboten und unterstützt beim Umgang mit Diagnose, Therapie, Ängsten und Trauer.
Maschinenlesbarer Code, der auf Grabsteinen oder Gedenkobjekten zu digitalen Informationen oder Gedenkseiten führen kann.
Bestattungsverfahren, bei dem ein Körper ohne Einäscherung in einem kontrollierten Prozess in organisches Material umgewandelt wird. In Deutschland ist dieses Verfahren bislang nur eingeschränkt zugelassen.
Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung, aus denen Beitragszeiten und voraussichtliche Ansprüche hervorgehen.
Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe an die begünstigte Person auszahlt. Sie dient typischerweise der finanziellen Absicherung von Angehörigen.
Überführung einer im Ausland verstorbenen Person nach Deutschland.
Markenbezeichnung für eine Form der Waldbestattung. Siehe auch: Waldbestattung.
Vorgeschriebene Mindestzeit, in der eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf.
Allgemeine Bezeichnung für einen Wald, in dem Urnenbeisetzungen an Bäumen möglich sind. Siehe auch: Waldbestattung.
Pflicht zur Bestattung oder Einäscherung in einem Sarg. Für Erdbestattungen bestehen je nach Bundesland Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.
Zeit zwischen dem Tod und der Beisetzung, die für Angehörige oft von Trauer und gleichzeitig von organisatorischen Entscheidungen geprägt ist.
Beisetzung der Asche in einer wasserlöslichen Urne im Meer.
Rituelle Zeremonie indigener Gemeinschaften Australiens, bei der duftende Pflanzen verbrannt werden. Der Rauch gilt als reinigend und schützend.
Bestattung, deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Mitteilung oder Formular zu einem Todesfall, das je nach Bundesland von Behörden abgefragt oder weitergeleitet wird.
Versicherung, die dazu dient, die Kosten einer Bestattung abzudecken.
Amtliche Urkunde des Standesamts über den Tod einer Person. Sie wird für viele weitere Formalitäten benötigt.
Bezeichnung für ein Kind, das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorben ist. Der Begriff hat sich als wertschätzende Alternative zu rein medizinischen Bezeichnungen etabliert. Spezialisierte Trauerbegleitung und Initiativen unterstützen betroffene Eltern.
Kostenfreies, anonymes und rund um die Uhr erreichbares Beratungsangebot in Krisen. Nummern in Deutschland: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Mitarbeitende sind speziell für Gespräche in belastenden Lebenssituationen ausgebildet.
Letztwillige Verfügung, mit der eine Person regelt, wer nach dem Tod Erbe werden oder bestimmte Zuwendungen erhalten soll.
Person, die den im Testament festgelegten Willen umsetzt und den Nachlass entsprechend verwaltet oder abwickelt.
Begriff aus der Trauer- und Technikethik für einen besonders sensiblen Umgang mit Technologien rund um Tod, Trauer und Erinnerung.
Recht und Pflicht, über Bestattung und Form des Abschieds zu entscheiden. Steht nicht automatisch den Erben zu, sondern den nächsten Angehörigen.
Ärztliches Dokument, das nach der Leichenschau ausgestellt wird und Grundlage für die Sterbeurkunde ist.
Siehe: Vollmacht, transmortal.
Professionelle oder ehrenamtliche Unterstützung für trauernde Menschen.
Niedrigschwelliges Angebot, bei dem Trauernde in geschütztem Rahmen miteinander ins Gespräch kommen können.
Zeremonie des Abschieds von einer verstorbenen Person.
Person, die bei einer Trauerfeier eine persönliche Rede über die verstorbene Person hält.
Beisetzung im Leichentuch statt im Sarg. Ob sie zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den örtlichen Friedhofsregelungen.
Vollmacht, die auch nach dem Tod der ausstellenden Person wirksam bleibt.
Testament mit besonderem Fokus auf die Nachfolge in einem Unternehmen. Es sollte mit Gesellschaftsvertrag und steuerlichen Folgen abgestimmt werden.
Behältnis für die Asche nach einer Einäscherung.
Grundsatz des reformierten Personengesellschaftsrechts, nach dem eine Gesellschaft trotz Ausscheidens eines Gesellschafters grundsätzlich fortbesteht.
Im Testament festgelegte Zuwendung an eine bestimmte Person, ohne dass diese damit zur Erbin oder zum Erben wird.
Vollmacht, die auch nach dem Tod der vollmachtgebenden Person weiter gilt.
Vollmacht, mit der eine Vertrauensperson bevollmächtigt wird, im Ernstfall in bestimmten Angelegenheiten zu handeln. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kann die Auffindbarkeit erleichtern.
Urnenbeisetzung an einem Baum in einem ausgewiesenen Waldgebiet.
Bestattungsform, bei der ein kleiner Teil der Asche mit einer Rakete ins All gebracht wird. Der restliche Teil der Asche wird in der Regel anderweitig beigesetzt.
Hinterbliebenenrente für überlebende Ehepartner.
Register der Bundesnotarkammer, in dem Verwahrangaben zu notariellen und amtlich verwahrten Testamenten erfasst werden.
Register der Bundesnotarkammer, in dem insbesondere Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen registriert werden können. Die Registrierung ersetzt das Dokument nicht, sondern macht auf seine Existenz und den Aufbewahrungsort aufmerksam.
Hier findest du eine Auswahl an Online-Buchshops (überall erhältlich, wo es Bücher gibt). Am meisten unterstützt du uns durch einen Kauf bei der Autorenwelt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen